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BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 69.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …
Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei der Vermutungsregelung dadurch genügt, daß den Besonderheiten des Einzelfalls in Ausnahmefällen Rechnung getragen werden kann (so für die inhaltlich übereinstimmende Bestimmung des § 17 Abs. 4 BJagdG a. F. Beschluß vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 69.81 - Buchholz 451.16 § 17 BJagdG Nr. 3). - BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. auch Beschluß vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 69.81 - Buchholz 451.16 § 17 BJagdG Nr. 3). - BVerwG, 29.06.1984 - 1 B 46.84
Erforderlichkeit des Widerrufs der zuvor erteilten Waffenbesitzkarte vor …
Die von der Beschwerde angenommene Diskrepanz zu § 17 Abs. 3 und 4 BJagdG und zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vora 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 69.81 - (RdL 1983, 140) besteht nicht.
- VGH Hessen, 12.03.1985 - 3 TH 197/85
Versagung/Einziehung des Jagdscheins - Vermutung der Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 21 CS 09.2910
Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; kein Ausnahmefall
Denn bei der Frage eines Ausnahmefalls ist darauf abzustellen, ob die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der waffen- bzw. jagdrechtlichen Zuverlässigkeit nicht gerechtfertigt sind, so dass hierfür eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung in der Persönlichkeit des Betroffenen, wie es in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt, erforderlich ist (vgl. BVerwG vom 14.10.1982 Az. 3 C 69.81; vom 19.9.1991 Az. 1 CB 24/91 und vom 13.12.1994 Az. 1 C 31.92; st. Rspr.). - VGH Bayern, 10.01.2007 - 21 ZB 06.3007 Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Klägers, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck gekommen ist (BVerwG vom 14.10.1992 Az. 3 C 69.81; vom 19.09.1991 Az. 1 CB 24/91 und vom 13.12.1994 Az. 1 C 31/92; st.Rspr.).
- VGH Hessen, 04.09.1986 - 3 TH 2306/86 Eine Ausnahme von der Regelvermutung kommt etwa dann in Betracht, wenn die betreffende Straftat als Bagatelldelikt einzustufen ist (BVerwG, Beschluß vom 14. Oktober 1982 - 3 C 69.81 - RdL 1983, 140).